Vogelkundliche Erhebung 2024

Aktuelle vogelkundliche Erhebungen im Projektgebiet Stiftinger Forst bei Königswiesen und St. Georgen

Am 4. Dezember 2024 hat die Oö. Umweltanwaltschaft eine sehr fundiert ausgearbeitete Studie zu vogelkundlichen Erhebungen im Stiftinger Forst bei Königswiesen publiziert. Die gezielte Erfassung der gefährdeten Vogelarten speziell in dem Areal, in dem die 10 Windturbinen errichtet werden sollen, zeigt insbesondere die immense Bedeutung des Stiftinger Forst und des Weinsbergerwaldes für gefährdete Vogelarten und Fledermäuse auf.

Wir empfehlen dringend, die gesamte Studie zu lesen, damit Ihr einen Eindruck bekommt, welche Auswirkungen die Errichtung der Windturbinen im Stiftinger Forst auf die Tierwelt haben werden und welches Ausmaß an Naturzerstörung verursacht wird.

Wir verlinken hier auch nochmals die negative Stellungnahme der Oö- Umweltanwaltschaft im UVP -Vorverfahren zum Windindustrieprojekt Stiftinger Forst.

Vogelkundliche Erhebung 2024

Nach den Erhebungen ist u.a. die Bestandsdichte des Haselhuhns überregional bemerkenswert. Es existieren großflächige Vorkommen bei Sperlingskauz, Raufußkauz und Waldschnepfe. Beim Seeadler wurde mehrfach revieranzeigendes Verhalten registriert, sodass von einem Revier auszugehen ist. Das Vorkommen macht ein Drittel des Landesbestandes aus.

Weitere gefährdete Arten im Gebiet mit Flugweisen in Höhe von Rotoren sind Wespenbussard, Habicht (3-4 Reviere), Schwarzstorch, Graureiher, Hohltaube und Baumfalke. Zu weiteren seltenen Arten im Gebiet zählen Waldwasserläufer, Baumpieper, Trauerschnäpper, Feldschwirl, Dorngrasmücke, Neuntöter, Ringdrossel, Grauspecht, Wachtelkönig, Wachtel und Uhu.

Bitte lest die gesamte Studie, damit Ihr einen Eindruck bekommt, welche Auswirkungen die Errichtung der Windturbinen im Stiftinger Forst auf die Tierwelt haben werden und welches Ausmaß an Naturzerstörung verursacht wird.

Zur aktuellen Studie…

Stellungnahme zum Vorverfahren Mai 2024

Besonders interessant in der UVP-Stellungnahme des Oö. Umweltanwaltes sind die Ausführungen ab Seite 6 zu den Schutzgütern „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ (Pflanzen, Vögel, Amphibien und Reptilien, Fledermäuse, Säugetiere und Insekten) sowie die Bemerkungen zur Machbarkeit des Projektes (Konfliktanalyse) ab Seite 11.

„Für zumindest ein Schutzgut (Landschaft) und einen weiteren Schutzgut-Teilaspekt (Säugetiere) liegen demnach eindeutige fachliche Versagensgründe für einen Windpark im Stiftinger Forst auf dem Tisch. Dass weiterführende Untersuchungen zu einem anderen Ergebnis führen werden, kann guten Gewissens ausgeschlossen werden – so die abschließende Stellungnahme der Umweltanwaltschaft zu den Windturbinen im Stiftinger Forst.

Diese weiterführenden Untersuchungen wurden durch vogelkundliche Erhebungen im Jahr 2024 durchgeführt. Nach den Ergebnissen dieser aktuellen Erhebungen darf das Projekt im Stiftinger Forst auch nach dem Schutzgut Teilaspekt Vögel nicht genehmigt werden.

Zur Stellungnahme…

Sichtung Seeadler

Video aufgenommen am Schwarzaubach (Hörzenschlag) im Juli 2024.